AGB

Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)

§ 1. Das Auktionshaus Muldental GbR,
Hauptstraße 27
09306 Königsfeld
versteigert im fremden Namen und auf fremde Rechnung für private und gewerbliche
Auftraggeber.

§ 2. Die Beschreibungen in den Versteigerungs-Listen, bzw. Katalogen, sofern zu den jeweiligen
Auktionen ausgegeben, werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen
jedoch keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des BGB dar. Alle zur Auktion
gelangenden Gegenstände können zu den angegebenen Terminen vor der Auktion besichtigt
werden.
Sie werden in dem Zustand versteigert (im Vor- und Nachverkauf veräußert) in dem sie sich
befinden. Der Auktionator übernimmt keine Haftung für Mängel, jedoch verpflichtet er sich
berechtigt vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers an den Einlieferer der beanstandeten
Sache, soweit dieser erreichbar ist, weiterzuleiten. Für Katalogbeschreibungen und
dazugehörige schriftliche Erläuterungen, sowie mündliche Angaben wird nicht gehaftet.

§ 3. Jede einzelne Nummer bildet einen selbständigen Kaufgegenstand. Für Menge, Größe
und Beschaffenheit der Gegenstände wird keine Gewähr geleistet.

§ 4. Der Auktionator ist berechtigt, Nummern zu vereinen, zu trennen außerhalb der Reihenfolge zu
versteigern oder zurückzuziehen.

§ 5. Der Auktionator kann ein Gebot ablehnen, bzw. sich im Namen des Auftraggebers den
Zuschlag vorbehalten.

§ 6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung der ersteigerten Sachen. Mit
dem Zuschlag geht die Gefahr für vom Auktionator nicht zu vertretende Verluste,
Beschädigungen, Verwechslungen usw. auf den Käufer über. Jeder Bieter kauft im
eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

§ 7. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld welches vom Käufer getragen wird, in Höhe von 15%
zuzüglich MwSt. erhoben, sofern der Auktionator nicht ausdrücklich andere Konditionen im
Aushang bekannt gibt.

Kalkulationsschema:
Zuschlag mit MwSt.: 1000,00 Euro + 150,00 Euro (15% Aufgeld) = 1150,00 Euro + 19% MwSt.
(Gesamtposten) = 218,50 Euro = Gesamtbetrag 1368,50 Euro
Zuschlag ohne MwSt.: 1000,00 Euro + 150,00 Euro (15% Aufgeld) + 19% MwSt. auf das Aufgeld
28,50 Euro = Gesamtbetrag 1178,50 Euro

§ 8. Der Kaufpreis ist nach erfolgtem Zuschlag in bar in Euro-Währung oder mittels Überweisung
nach Erhalt der Rechnung an das Auktionshaus, bzw. dessen Mitarbeiter zu zahlen. Während
oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Belege bedürfen wegen der Überlastung der
Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und einer evtl. Berichtigung; Irrtum vorbehalten.

§ 9. Auktions-Aufträge für eine bevorstehende Auktion müssen schriftlich und unterschrieben
spätestens 24 Stunden vor dem Auktionstermin vorliegen. Die darin genannten Preise gelten
als Mindestpreise. Der Zuschlag kann ohne Einwilligung des Auftraggebers nicht zu einem
niedrigeren Betrag erfolgen. Das Aufgeld wird dem Zuschlagsbetrag zugerechnet

§ 10. Bei Weigerung der Abnahme oder Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden
Schäden. Er geht seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig und der Gegenstand kann auf
seine Kosten nochmals versteigert werden. In diesem Fall haftet der Käufer für den Ausfall,
hat dagegen auf Mehrerlös keinen Anspruch.

§ 11. Die Abnahme der ersteigerten Sachen muss innerhalb von 6 Tagen erfolgen. Die Haftung für
etwaige Beschädigungen oder Verlust übernimmt der Auktionator nicht. Jede Verwahrung und
jeder Transport gehen auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Für die Aufbewahrung
ersteigerter Sachen kann ausdrücklich keine Haftung übernommen werden. Verpackung und
Versand gehen zu Lasten des Käufers. Ab dem 7. Bankarbeitstag fallen Standgebühren in
Höhe von 20,00 € für Fahrzeuge und 5,00 € je Palettenstellplatz zzgl. Mehrwertsteuer pro Tag
und pro Artikel an.

§ 12. Bei Gegenständen, die nicht rechtzeitig abgeholt werden, ist der Auktionator berechtigt, nach
eigener Wahl diese entweder auf Kosten des Käufers in einem Lagerhaus zu hinterlegen, oder
diese auf Rechnung des Käufers baldmöglichst weiter zu veräußern. Im letzteren Fall kann der
Auktionator 30% des Veräußerungserlöses als Bearbeitungsgebühr beanspruchen. Sämtliche
Forderungen des Auktionators, bzw. seiner Auftraggeber müssen innerhalb von 2
Bankarbeitstage nach der Auktion beglichen sein. Nach diesem Datum erfolgt das
rechtliche Inkasso mit Belastung der Spesen durch unseren Rechtsbeistand.

§ 13. Voraussetzungen unter denen der Zuschlag erteilt wird:
Wenn nach dreimaligem Wiederholen des Höchstgebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der
Auftraggeber kann sich jedoch den Zuschlag vorbehalten, wenn ein dem Mindestpreis
entsprechendes Gebot oder Übergebot nicht abgegeben wird.
§ 14. Der Aufruf beginnt mit dem im Katalog genannten Startpreis. Sollten mehrere schriftliche
Vorgebote vorhanden sein, kann der Aufruf auch mit einem höheren Preis starten. Gesteigert
wird ab 10 EUR in 10 Euro Schritten ab EUR 200,- in 20 Euro Schritten ab 400 Euro in 50 Euro
Schritten, ab 1000 Euro in 100 Euro Schritten, ab 10000 Euro in 200 Euro Schritten

§ 15. Die Kaufgegenstände bleiben uneingeschränktes Eigentum des Verkäufers bis die Kaufgelder
und sonstigen Zahlungsverpflichtungen des Käufers vollständig gezahlt sind. Die
Kaufgegenstände sind nach erteiltem Zuschlag in Empfang zu nehmen und zu
entfernen, wenn mit dem Auktionator nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

§ 16. Bei „Unter Vorbehalt“ erteilten Zuschlägen, z.B. bei Untergeboten, bleibt der Ersteigerer 6
Wochen an sein Gebot gebunden. Nach Rücksprache mit dem Einlieferer wird der Auktionator
den Ersteigerer innerhalb der genannten Frist benachrichtigen, falls der Einlieferer dem
Untergebot zustimmt.

§ 17. Im Falle der Nichtzahlung der ersteigerten Ware ist der Auktionator durch den Verkäufer
vertragsmäßig ermächtigt, Kaufgelder und sonstigen Leistungen in seinem Namen
einzuziehen, oder vor Gericht einzuklagen. Der Wohnort des Versteigerers ist Erfüllungsort für
alle Verpflichtungen des Käufers.

§ 18. Da es unmöglich ist, über Neupreise und Sonderangebote aller im Handel angebotenen Waren
laufend informiert zu sein, übernimmt der Auktionator auch schon deshalb keine Gewähr
dafür, dass ersteigerte Waren im Handel im Einzelfall möglicherweise billiger angeboten
werden und vom Bieter „überzahlt“ wurden. Schadenersatzansprüche können in diesem Falle
vom Käufer nicht geltend gemacht werden. RÜCKGABE, UMTAUSCH, WANDLUNG,
MINDERUNG oder Ähnliches ist ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 19. Käufer sind nicht berechtigt, Abzüge zu machen oder mit Gegenforderungen aufzurechnen.